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Quartiersarchitekt und Hof- und Fassadenprogramm für das Stadterneuerungsgebiet Innenstadt

Das Hof- und Fassadenprogramm ist ein wichtiger Baustein der Stadterneuerung. Die Stadt Witten verfolgt das Ziel, durch die Bezuschussung von Maßnahmen zur Fassadensanierung sowie von Maßnahmen zur Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen die private Investitionsbereitschaft in der Wittener Innenstadt anzuregen.

Zu allen Fragen rund um das Hof- und Fassadenprogramm steht Ihnen Quartiersarchitekt Dmitrij Pticyn gerne zur Verfügung.

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer haben die Möglichkeit, kostenfreie Erst- und Fachberatungen zu gestalterischen und förderrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hof- und Fassadenprogramm (z. B. Dachbegrünungen, Fassadengestaltungen, Hofentsiegelungen) in Anspruch zu nehmen. Der Quartiersarchitekt informiert auch zu weiteren aktuellen Förderprogrammen.

Darüber hinaus werden kostenfreie Erstberatungen für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Einschätzung ihrer Immobilie angeboten. Dies betrifft u. a. den baulichen, technischen und energetischen Zustand sowie Entwicklungsperspektiven und Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen.

Antragstellung

Bei der Antragstellung werden Sie nicht alleine gelassen. Der Quartiersarchitekt unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm. Das betreffende Objekt muss hierfür im Stadterneuerungsgebiet „Innenstadt“ liegen. Eine Karte des Gebietes gibt es hier.


Für das Stadterneuerungsgebiet Heven-Ost/Crengeldanz existiert aktuell ebenfalls ein Hof- und Fassadenprogramm. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind nur die von der Stadt Witten genehmigten Maßnahmen an privaten Immobilien. Die Maßnahmen müssen eine deutlich sichtbare Aufwertung des Stadtbildes herbeiführen und/oder einen spürbaren Beitrag zur Klimafolgenanpassung darstellen. Eine Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie nachstehend:

Maßnahmen zur Änderung, Verbesserung und Gestaltung von Fassaden

Folgende Maßnahmen zur Änderung, Verbesserung und Gestaltung von Fassaden, die der architektonischen Gestaltung des Gebäudes entsprechen und den allgemeinen ästhetischen Ansprüchen genügen, können gefördert werden:

  • Instandsetzung und Gestaltung sowie der Anstrich von Stuckfassaden und sonstigen Fassaden,
  • vorbereitende Reparaturmaßnahmen für einen Anstrich,
  • Reinigung von Ziegel- und Natursteinfassaden,
  • Reinigung und Aufbereitung aller sichtbaren Bauteile aus Holz, Metall und Kunststoff und deren Beschichtung,
  • Instandsetzung und Gestaltung sowie der Anstrich von Fenstern, Außentüren, Eingangsstufen und Balkonen im Rahmen einer Gesamtmaßnahme,
  • Rückbau von Fassadenverkleidungen und Wiederherstellung der ursprünglichen Fassaden, Fenster- und Putzgliederungen,
  • künstlerische Gestaltung von Fassaden- und Giebelwänden im Einzelfall
Maßnahmen für die Attraktivierung von Hof-, Dach-, Fassaden- und Gartenflächen, deren ökologische Aufwertung und weitere Klimaanpassungsmaßnahmen

Es können folgende Maßnahmen für die Attraktivierung von Hof-, Dach-, Fassaden- und Gartenflächen, deren ökologische Aufwertung und weitere Klimaanpassungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Vorbereitende Maßnahmen wie Abbruch von Mauern, Nebengebäuden, Entrümpelung,
  • Entsiegelung von Freiflächen, Rückbau von Kies- und Schotterflächen sowie Bepflanzung dieser Flächen,
  • Begrünung von Fassaden- und Dachflächen und vorbereitende Untersuchungen (z. B. statische Berechnungen zur Einschätzung der Eignung des Daches).
  • Schaffung bzw. Verbesserung von Zugängen (z. B. Herstellung von Barrierefreiheit),
  • Schaffung zusätzlicher Regenwasserrückhalte- oder Versickerungsmöglichkeiten (z. B. Rigolen, Zisternen),
  • Begrünung von Müllstandorten,
  • Herstellung von gemeinschaftlich nutzbaren Aufenthalts- und Spielflächen,
  • Herstellung gärtnerischer Anlagen sowie Gestaltung von Gartenflächen (z. B. Anpflanzungen heimischer und/oder klimaresilienter Gehölze, Anlegen von Beeten, Anlegen von Hochbeeten, Rankhilfen, Begrünung von Gartenmauern)
  • Planungskosten für fachlich notwendige, erforderliche Begleitung (bis zu 10 % der förderfähigen Kosten)

Quartiersarchitekt: Ihr Ansprechpartner

Dmitrij Pticyn

Mail: quartiersarchitekt@mitten-witten.de
Telefon: 02302 / 9783449

Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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