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Unsere Mitte – gemeinsam gestalten: Das ISEK

Die Wittener Innenstadt ist mehr als nur ein Ort zum Einkaufen. Unterschiedliche Viertel mit ihren vielfältigen Angeboten prägen das Bild einer Innenstadt, in der Wohnen, Leben und Arbeiten gleichermaßen möglich ist. Seit vielen Jahren engagieren sich Bürger*innen, zahlreiche Vereine, Initiativen und Einrichtungen gemeinsam mit der Stadt Witten und der Politik für eine lebenswerte und attraktive Innenstadt.

Unter dem Slogan „Unsere Mitte – gemeinsam gestalten“ werden in den kommenden Jahren eine Reihe an Projekten in der Wittener Innenstadt umgesetzt. Grundlage für diese Projekte ist das 2018 erarbeitete Integrierte städtebauliche Handlungskonzept (ISEK). Viele lokaler Akteur*innen und Bürger*innen wurden in die Erstellung eingebunden und konnte ihre Ideen einbringen. Entstanden ist ein Konzept, indem die Innenstadt umfangreich analysiert, strategische Leitziele formuliert und Projekte definiert wurden. Diese Projekte gilt es nun nach und nach umzusetzen. Für die kommenden Jahre steht daher viel auf dem Programm: Die Funktion der Innenstadt wird gestärkt, Plätze werden neugestaltet, es gibt Förderprogramme für Quartiersprojekte und Immobilieneigentümer*innen, die Themen Klimaanpassung und Mobilität der Zukunft nehmen Fahrt auf und vieles mehr.

In den folgenden Handlungsfeldern werden die über 40 vorgesehenen Projekte umgesetzt:

  • Städtebau und Wohnen
  • Öffentlicher Raum und Verkehr
  • Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie
  • Bildung, Kultur, Freizeit und Soziales
  • Querschnittsthemen: Gesundheit, Digitalisierung, Soziale Teilhabe und Klima/Ökologie

Für die Umsetzung der Projekte in der Wittener Innenstadt ist das Planungsamt gemeinsam mit dem Innenstadtbüro mitten@witten zuständig. Die Laufzeit ist ausgelegt bis mindestens 2025. Im Verlauf des Prozesses werden für die vorgesehenen Projekte jährlich Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ von mehreren Millionen Euro beantragt und ausgeschüttet.

Über die ISEK-Projekte und die Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ hinaus, hat sich die Stadt Witten erfolgreich um Mittel aus dem Sofortprogramm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ beworben. Mit dieser finanziellen Unterstützung werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, welche die Kerninnenstadt stärken.

Ein ISEK ist ein Gutachten zur Beantragung von Städtebaufördermittel beim Bund und beim Land. Ein ISEK zeigt die Problembereiche für ein konkretes Gebiet auf, in diesem Fall die Wittener Innenstadt. Das ISEK entwickelt für die Innenstadt langfristig wirksame Lösungen in Form von Projekten. Diese Projekte werden für eine Vielzahl an städtebaulichen, funktionalen und sozialen Herausforderungen mit der Veraltung, der Politik, den örtlichen Akteuren und der Bürger*innenschaft abgestimmt.

Für die Umsetzung der Projekte in der Wittener Innenstadt ist das Planungsamt gemeinsam mit dem Innenstadtbüro mitten@witten zuständig.

 

Weiterführende Informationen:

Zur Finanzierung der im ISEK festgelegten Projekte stellt die Stadt Witten Förderanträge für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes (STEP). Mit der Bewilligung des ersten Förderantrages wurde das ISEK für die Wittener Innenstadt und die im Konzept enthaltenen Projekte grundsätzlich anerkannt und in das Förderprogramm aufgenommen. Jedes Einzelprojekt und dessen Finanzierung muss dennoch gesondert von der Stadt Witten beantragt werden.

Die Antragsstellung erfolgt in der Regel nach Aufruf des Landes im Herbst für eine Projektbewilligung im Folgejahr. Die Bewilligung der beantragten Projekte erfolgt nach vorheriger Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg per Bescheid. Dieser umfasst erfahrungsgemäß einen Umsetzungs- und Bewilligungszeitraum von 5 Jahren. 

Die innerhalb des Bescheids bewilligten Projekte müssen in diesem Zeitraum durchgeführt und abgeschlossen werden. Da erst mit Erhalt des Bescheids die Finanzierung der Projekte als gesichert angesehen werden kann, können externe Aufträge zum Teil erst danach ausgeschrieben und vergeben werden. Ein externe Aufträgt könnte Beauftragung von Landschaftsarchitekt*innen für die Umgestaltung eines Platzes.

Die Städtebauförderung wird in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden durchgeführt und finanziert. Die Stadt Witten erhält in der Regel Fördermittel vom Land und vom Bund in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten eines Projektes. Die verbleibenden 20% der Kosten werden mit kommunalen Mitteln finanziert.

An ISEK is an expert opinion for applying for urban development funding from the federal and state governments. An ISEK shows the problem areas for a specific area, in this case downtown Witten. Furthermore, effective long-term solutions are presented in the form of projects. The multitude of urban planning, functional and social challenges requires joint action by administration, politics, local actors and the citizenry.

Link to further information

To finance the projects, the city of Witten submits funding applications for the urban development funding program "Living Centers". With the approval of the first application for funding, all projects included in the concept were included in the funding program. However, each individual project and its financing must be applied for separately from the city of Witten.

As a rule, applications for funding are submitted annually in autumn in order to be considered for project approval in the following year. After the Arnsberg district government has checked the application, a decision can be issued. 

Since the financing of the projects can only be regarded as secured once the decision has been received, external orders (for example the commissioning of landscape architects* for the redesign of a square) can usually only be awarded afterwards. Unfortunately, this sometimes leads to long lead times.

Urban development funding is carried out and financed jointly by the federal, state and local governments. The city of Witten usually receives funding from the state and the federal government amounting to 80% of the total eligible costs of a project. The city has to cover the remaining 20% ​​of the costs from its own budget.

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